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Sicherheitshinweise für Ihren Veranstaltungsbesuch
Seit Beginn der Saison 2017/2018 hat das redblue seine Sicherheitsmaßnahmen verstärkt. Betroffen sind vor allem der Einlassprozess und die Liste der verbotenen Gegenstände.
Besucher des redblue müssen sich bei allen Veranstaltungen auf Taschenkontrollen und Bodychecks beim Einlass einstellen. Grundsätzlich gilt, dass sich jeder Besucher auf das Nötigste, wie Ticket, Geldbeutel, Handy, Hausschlüssel, beschränken sollte, um den Einlass zu beschleunigen.
Wir bitten um Verständnis, dass es zu Wartezeiten in der Einlass- und Wiedereintrittsphase kommen wird und veranlassen alles, damit Ihr Besuch bei uns weiterhin sicher verläuft.
Was darf ich mitnehmen?
Wir bitten Sie, sich auf folgende Gegenstände zu beschränken.
Taschen
Beim Besuch im redblue dürfen Sie kleine Handtaschen, Bauchtaschen und kleine Tüten mit sich führen.
Tickets
Nehmen Sie die erworbenen Eintrittskarten mit zu der Veranstaltung. Ohne gültiges Ticket können wir Ihnen keinen Zutritt gewähren.
Wertsachen
Weitere Wertgegenstände wie Geldbeutel, Handy oder Uhr dürfen Sie selbstverständlich mit sich führen.
Was ist verboten?
Die Mitnahme folgender Gegenstände ist verboten!
Rucksäcke & Co.
Mittlere und größere Taschen bzw. Rucksäcke (>21 cm x 8 cm x 34 cm/ in etwa DIN A 4), Körbe, Shopper, Koffer, Helme und Stockschirme dürften nicht mitgenommen werden.
Technische Geräte
Es gilt ein Mitnahmeverbot für technische Geräte wie Notebooks, Tablets, professionelles Foto-, Video- und Audio-Equipment, Laserpointer, Selfie-Sticks etc.
Tiere
Zu unseren Veranstaltungen dürfen keine Haustiere, oder sonstige Tiere mitgebracht werden. Ausnahme sind Assistenzhunde.
Lebensmittel
Wir bitten Sie, auf jegliche Lebensmittel (Speisen & Getränke), Glasflaschen und Ähnliches zu verzichten.
Waffen
Das Mitführen von Waffen und Gegenständen, die wie eine Waffe eingesetzt werden sowie Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen, Druckbehälter für leicht entzündliche Gase ist strengstens untersagt.
Pyrotechnik
Jegliche Art von Feuerwerkskörpern und pyrotechnischen Gegenstände sind verboten.
Rechtliches
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